Schwarzes grafisches Logo mit drei stilisierten Sternen oder Diamantformen, die sich zu einem symmetrischen Muster verbinden

Stand: Februar 2025 | Dein Barkeeper Fabian Rehn, Grethenweg 48, Frankfurt

TEIL A: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM EINKAUF VON DIENST- UND WERKLEISTUNGEN (SUBUNTERNEHMER & FREELANCER)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Geltung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch „Dein Barkeeper Fabian Rehn” (im Folgenden „Auftraggeber”) von beauftragten Dienstleistungspartnern, Freelancern und Subunternehmern (im Folgenden „Dienstleister”). Entgegenstehende AGB des Dienstleisters werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.2 Vertragsabschluss und kurzfristige Einsätze: Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt grundsätzlich durch die Bestätigung eines Auftrags oder Angebots zustande. Bei kurzfristigen Event-Anfragen, die 7 Tage oder weniger vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgen, gilt bereits eine eindeutige schriftliche Zusage des Dienstleisters (z. B. per E-Mail) als vollumfänglicher und verbindlicher Vertragsabschluss unter Einbeziehung dieser AGB.

§ 2 Leistungserbringung und Durchführung

2.1 Eigenverantwortung: Der Dienstleister verpflichtet sich, die übernommenen Aufträge (z.B. Barcatering, Logistik, Service) eigenverantwortlich, termingerecht und mit höchster Sorgfalt im Sinne des Auftraggebers durchzuführen.

2.2 Informationspflicht: Kann der Dienstleister seine Leistung nicht fristgerecht erbringen oder verspätet er sich am Aktionstag, hat er den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei verspätetem Erscheinen von mehr als 15 Minuten ohne triftigen Grund und vorherige Benachrichtigung entfällt der Anspruch auf die Tätigkeit, falls der Auftraggeber in der Zwischenzeit für Ersatz sorgen musste.

2.3 Unterbeauftragung: Die Weitergabe des Auftrags an eigene Partner ist nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber gestattet, sofern eine 100%ige und qualitativ gleichwertige Umsetzung garantiert wird. Der Dienstleister bleibt alleiniger Vertragspartner und haftet für seine Erfüllungsgehilfen.

§ 3 Kundenschutz, Loyalität und Abwerbeverbot

3.1 Loyalitätsverpflichtung: Der Dienstleister unterlässt es, Kunden, Vertragspartner oder andere Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers proaktiv abzuwerben. Er verpflichtet sich, während seines Einsatzes sowie für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Events, weder direkt, indirekt noch über Dritte für den Endkunden, bei dem er eingesetzt war, tätig zu werden.

3.2 Provisionsregelung bei Kundenanfragen: Wird der Dienstleister auf einem Event direkt von einem Kunden angesprochen, ist diese Anfrage zwingend an den Auftraggeber weiterzuleiten. Übernimmt der Dienstleister den Auftrag nach Freigabe, erhält der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme.

3.3 Werbeverbot: Eigene Werbemaßnahmen (Visitenkarten, eigenes Branding, Kleidung mit eigenen Logos) auf den Veranstaltungen des Auftraggebers sind strikt untersagt, sofern keine ausdrückliche beidseitige Erlaubnis vorliegt.

3.4 Vertragsstrafe: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die in § 3 genannten Loyalitäts- und Abwerbeverbote unterwirft sich der Dienstleister einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§ 4 Stornierung, Ausfall und Verhinderung

4.1 Ausfallentschädigung durch den Dienstleister: Sagt der Dienstleister einen bereits bestätigten Einsatz ab, gelten folgende Pauschalen als Entschädigung für den Auftraggeber:

  • Absage ab 7 Tagen vor Eventbeginn: 50 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
  • Absage weniger als 24 Stunden vor Eventbeginn: 100 % der vereinbarten Netto-Vergütung.

4.2 Höhere Gewalt: Von diesen Ausfallzahlungen befreit sind Fälle höherer Gewalt (z. B. unvorhersehbare Vollsperrungen, Unwetter) sowie plötzliche schwere Krankheiten, sofern letztere unverzüglich gemeldet und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

§ 5 Vergütung, Rechnungsstellung und Abrechnung

5.1 Abrechnungsfrist und Stundennachweis: Die Grundlage der Abrechnung ist ein korrekter Stundennachweis. Dieser muss spätestens bis zum 20. des laufenden Monats, jedoch maximal 14 Tage nach dem Event, beim Auftraggeber vorliegen. Reicht der Dienstleister den Nachweis verspätet ein, entsteht ein erheblicher Mehraufwand, für den der Auftraggeber berechtigt ist, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR von der Vergütung abzuziehen.

5.2 Auslagen: Etwaige Auslagen und Leistungsnachweise müssen dem Auftraggeber spätestens einen Monat nach Beendigung des Auftrags vorliegen; andernfalls verfallen diese Ansprüche.

5.3 Zahlungsziel: Ordnungsgemäß gestellte Rechnungen (inkl. Steuernummer) werden binnen einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

§ 6 Umgang mit Equipment, Haftung und Verlust

6.1 Sorgfaltspflicht: Sämtliches Equipment, das dem Dienstleister zur Verfügung gestellt wird, ist pfleglich zu behandeln und darf nur für die vereinbarten Zwecke genutzt werden.

6.2 Rückgabe: Das Material ist unaufgefordert und unverzüglich nach dem Event zurückzugeben. Befindet sich der Dienstleister nach Ablauf von 5 Tagen und einer Mahnung im Rückgabeverzug, behält sich der Auftraggeber vor, den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

6.3 Bruch und Verlust: Fehlende oder beschädigte Gegenstände, die durch den Dienstleister verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt. Bei Gläsern gilt dies ab einer Fehlmenge von mehr als 3 Stück (mit bis zu 10,00 EUR Netto pro Glas).

6.4 Haftung: Der Dienstleister haftet in vollem Umfang für Schäden, die er oder seine Mitarbeiter beim Auftraggeber, an der Location oder bei Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Es wird vorausgesetzt, dass der Dienstleister über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.

§ 7 Bildrechte, Social Media und Referenzen

7.1 Nennungspflicht: Der Dienstleister darf keine Bilder oder Videoaufnahmen von den erbrachten Leistungen in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn) oder auf der eigenen Website veröffentlichen, ohne den Auftraggeber zwingend mit @deinbarkeeperfamily zu markieren.

7.2 Kundenschutz bei Bildern: Es ist strengstens untersagt, Aufnahmen im eigenen Namen zu posten, die einen direkten Bezug zum Endkunden herstellen (sichtbare Logos, erkennbare Standorte, Produkte), es sei denn, der Auftraggeber stimmt vorab ausdrücklich zu.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Vertraulichkeit: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht zur eigenen Akquise zu nutzen.

8.2 DSGVO: Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Bei groben Verstößen gegen die Geheimhaltungspflicht haftet der Dienstleister auf Schadensersatz.

§ 9 Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) und Selbstständigkeit

9.1 MiLoG: Setzt der Dienstleister eigenes Personal ein, versichert er, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) strikt einzuhalten. Er stellt den Auftraggeber von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

9.2 Status: Der Dienstleister wird als selbstständiger Unternehmer tätig. Er ist für die ordnungsgemäße Abfuhr seiner Steuern und Sozialabgaben allein verantwortlich.

§ 10 GEMA und Urheberrechte

10.1 Die GEMA-Anmeldung ist grundsätzlich Pflicht des Endkunden. Spielt der Dienstleister jedoch eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber geschützte musikalische Werke ab (z. B. über eine eigene Soundanlage), ist er für die urheberrechtliche Klärung verantwortlich und stellt den Auftraggeber von Forderungen frei.

§ 11 Verfallsklausel und Schlussbestimmungen

11.1 Verfallsklausel: Ansprüche aus der Beauftragung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; andernfalls verfallen sie.

11.2 Form: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

11.3 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


TEIL B: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN DER FIRMA DEIN BARKEEPER

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für zwischen Dein Barkeeper Fabian Rehn und dem Auftraggeber/Mieter (im Folgenden „Kunde”) geschlossene Veranstaltungsvereinbarungen und mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch die Dein Barkeeper Fabian Rehn und daraus resultierenden Folgerechtsstreitigkeiten. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir.

1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bis zur Bekanntgabe neuer AGB.

§ 2 Preise / Auftragsannahme

2.1 Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungstermin mindestens 4 Monate liegen und nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Bei substanziellen Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.

2.3 Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

2.4 Die Angebotsannahme kann in Ausnahmefällen per Mail erfolgen. Dein Barkeeper versendet im Anschluss daran eine Auftragsbestätigung. Wenn dieser nicht explizit und innerhalb von 7 Tagen widersprochen wird, ist der Auftrag bestätigt. Im Anschluss gelten unsere Stornierungsklauseln aus § 9 Kündigung / Rücktritt.

2.5 Bei Zahlungsverzug fallen 5% p. a. über dem Basiszinssatz Verzugszinsen an; zusätzlich Mahngebühren und ggfs. Anwalts- und Gerichtsgebühren.

2.6 Das Fakten Formular muss vom Kunden spätestens 2 Wochen vor Event-Start vorliegen. Alternativ entsteht massiver Extra-Aufwand, der mit 10% Extra-Kosten auf die Netto-Summe berechnet wird.

§ 3 Teilstornierung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die der Berechnung zugrundeliegende Gästezahl einmalig bis zu 10% zu verringern bei entsprechender Preisanpassung. Für die Fristberechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Verringerungsverlangens bei Dein Barkeeper Fabian Rehn an. Eine spätere Reduzierung der der Berechnung zugrunde liegenden Gästezahl wird entsprechend § 9 „Kündigung/Rücktritt” berechnet.

§ 4 Sonstige Leistungen

Dein Barkeeper Fabian Rehn beauftragt ihrerseits für den Kunden keine Künstler, Gästetransfers oder mietet Räume an. Dies muss durch den Kunden selbst erfolgen. Dein Barkeeper kann gerne Kontaktdaten vermitteln.

§ 5 Inkasso und Weisungsbefugnis

5.1 Wünscht der Kunde, dass Dein Barkeeper Fabian Rehn gegenüber den Gästen des Kunden abrechnet, so bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5.2 Alleine Dein Barkeeper Fabian Rehn ist gegenüber dem von ihr gestellten Personal weisungsbefugt.

§ 6 Lieferengpässe

Sollten zum Zeitpunkt der Veranstaltung Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu angemessenen Preisen nicht verfügbar sein, so ist Dein Barkeeper Fabian Rehn berechtigt, stattdessen vergleichbare, gleichwertige Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipmentausstattungen zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 7 Reklamationen oder Verlust

7.1 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Ansonsten verlieren sie ihre Mängelgewährleistungsansprüche.

7.2 Fehlende und/oder beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser und Equipment, die nicht durch Dein Barkeeper Fabian Rehn verursacht wurden, werden dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt, sollten es über 3 Gläser gewesen sein. Der Glaspreis beträgt teilweise bis zu zehn Euro Netto. Der Kunde haftet in diesem Fall für seine Gäste.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum von Dein Barkeeper Fabian Rehn.

§ 9 Kündigung / Rücktritt

9.1 Kündigt der Kunde aus einem seitens Dein Barkeeper Fabian Rehn nicht zu vertretenden Grund, so hat Dein Barkeeper Fabian Rehn die Wahl gegenüber dem Kunden statt eines konkret berechneten Vergütungsanspruchs nachfolgende Pauschalen geltend zu machen:

  • Bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Nettogesamtsumme
  • 28–15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% der vereinbarten Nettogesamtsumme
  • 14–8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% der vereinbarten Nettogesamtsumme
  • 7–5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Nettogesamtsumme
  • 4–1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% der vereinbarten Nettogesamtsumme
  • Am Veranstaltungstag: 100% der vereinbarten Nettogesamtsumme

Es steht dem Kunden frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

9.2 Dein Barkeeper Fabian Rehn steht ein Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insbesondere zu, wenn:

  • a) die vereinbarte Depositzahlung nicht fristgerecht eingeht und eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgte, oder
  • b) Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung bestellt wurden, oder
  • c) Dein Barkeeper Fabian Rehn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme ihrer Lieferungen und Leistungen die Sicherheit oder das Ansehen von Dein Barkeeper Fabian Rehn und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.

9.3 Macht Dein Barkeeper Fabian Rehn von einem Rücktrittsrecht Gebrauch oder kündigt sie aus einem dem Kunden zuzurechnenden wichtigen Grund, so behält sie den Anspruch zur Abrechnung gemäß den obigen Stornoregelungen.

§ 10 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Dein Barkeeper Fabian Rehn anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

§ 11 Forderungen Dritter und Bußgelder

Der Kunde stellt Dein Barkeeper Fabian Rehn von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder von seinen Gästen zu vertreten sind.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Dein Barkeeper Fabian Rehn haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Verletzt Dein Barkeeper Fabian Rehn jedoch wesentliche Vertragspflichten, wodurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, so ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorangehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 GEMA

Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren sind alleinige Pflichten des Kunden. Dein Barkeeper Fabian Rehn kann rechtzeitig vor der Veranstaltung vom Kunden den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren verlangen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, vorbenannten Nachweise zu erbringen oder hierzu nicht bereit ist, kann Dein Barkeeper Fabian Rehn eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen GEMA-Gebühren vom Kunden fordern.

§ 14 Gerichtsstand, Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Frankfurt am Main und es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.